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Die von einer überverbandlichen Fachkommission ausgearbeiteten Richtlinien legen die Anforderungen für die Durchführung von kommerziellen Rafting-Touren fest und regeln die Ausbildung von haupt- und nebenberuflich tätigen Rafting-Führern verschiedener Stufen. Zudem ordnen sie den Umgang mit Natur und Umwelt.
Das Ausbildungskonzept regelt die Ausbildung zum Rafting-Guide. Diese beinhaltet drei Module: - Rafting-Guide 1
- Rafting Guide 2
- Tripleader
Das Tripleader-Modul kann durch Guides 1 und Guides 2 besucht werden (vgl. Allgemeine Richtlinien, Kapitel 5).
Ab Saison 2007 müssen alle Raft-Konvois durch Guides mit Tripleader-Qualifikation geführt werden.
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